begleitete gemeinnützige Arbeit
beim SV Rhenania
„begleitete gemeinnützige Arbeit“ bedeutet – der SV Rhenania bietet jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Sozial- oder Arbeitsstunden mit Begleitung von Handwerkern mit pädagogischer Erfahrung und Weiterbildung abzuleisten. Dabei werden die Arbeitsstunden als Mitarbeiter bei der Instandhaltung der Sportanlage abgeleistet. Durch Einzelgespräche während der Stunden besteht so die Chance, auch an Alltagsschwierigkeiten und Problemen der jungen Leute zu arbeiten.
Die Ziele der begleiteten gemeinnützigen Arbeit:
Die Jugendlichen erfahren bei der Ableistung der „Sozialstunden“ Anerkennung für ihre Arbeit, es entstehen neue förderliche Kontakte und es können berufliche Perspektiven entwickelt werden. Es werden Schlüsselkompetenzen und Werte vermittelt (Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Verantwortung, usw.) und durch die Wahrnehmung der Lebenswelt anderer Menschen wird der eigene Blickwinkel erweitert. Dies geschieht in der Arbeit u. a. durch:
Die Stadt Duisburg und das Amtsgericht Duisburg teilen dem SV Rhenania ca. 30 Jugendliche im Jahr zu.
Der SV Rhenania Hamborn, beabsichtigt, diesen kriminellen Jugendlichen wichtige Werte wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Verantwortung zu vermitteln. Durch die intensive Beratung sollen den Jugendlichen eine berufliche Perspektive vermittelt werden. Dazu existiert mit dem Kreishandwerkskammer Duisburg-Hamborn eine Kooperationsvereinbarung.
Mit der begleiteten gemeinnützigen Arbeit wird ein wichtiger Beitrag zur Kriminalprävention von Jugendlichen aus dem Duisburger Norden geleistet und den Stadtteil dadurch entlastet. Das Jugendstrafrecht bietet die Möglichkeit anders als im Erwachsenenstrafrecht erzieherisch auf Normverstöße junger Menschen zu reagieren. Das Gesetz sieht vor, Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren und Heranwachsenden im Alter von 18-20 Jahren Weisungen und Auflagen –z.B. gemeinnützige Arbeit (=Sozialstunden) -zu erteilen. Die Arbeitsweisung ist für junge Menschen eine erzieherisch sinnvolle Alternative.